Klagsdrohung wegen negativer Online-Bewertung: Oberösterreicher soll 1.200 Euro bezahlen

Wenn die Kollegen von Help in Ö1 berichten, ebenso Oberösterreich Heute, die Tageszeitungen Der Standard (mit mehr als 1.300 Online-Kommentaren), Die Presse, Heute und Kleine das Thema aufgreifen, dann muss eine Story doch einen gewissen News-Wert haben. Um so mehr freut es mich, wenn es um sich dabei um etwas handelt, das zuerst in ORF Konkret zu sehen war und noch dazu von mir stammt.

Negativbewertung mit nur einem von fünf Sternen (Illustration: Pixabay.com/Public Domain)
Negativbewertung mit nur einem von fünf Sternen (Illustration: Pixabay.com/Public Domain)

Worum geht es? Ein damals 24-jähriger Oberösterreicher erhielt Post vom Anwalt eines Sportartikelhändlers. Der junge Mann sollte eine Unterlassungsaufforderung unterschreiben, nachdem er eine negative Bewertung bei Google abgegeben hatte und 1.200 Euro Gebühren für das in diesem Zusammenhang verfasste Schriftstück bezahlen. Interessant ist dabei die Form der Beurteilung. Er schrieb keinen Kommentar, sondern verwendete lediglich Sterne. Es wurden also keine bedenklichen Ausdrücke verwendet, die ganz klar Konsequenzen nach sich ziehen (müssen). Vielmehr hat der Oberösterreicher den Shop mit einem von fünf möglichen Sternen beurteilt und auf jede weitere Ausführung verzichtet.

Kontaktaufnahme durch den Firmenchef

Der von dieser „Meinungsäußerung“ betroffene Unternehmer, der offenbar regelmäßig die Bewertungen über sein Geschäft durchliest, nahm wenig später Kontakt mit dem jungen Mann auf. Zuerst über Google und dann per Facebook-Messenger. Das war kein schwieriges Unterfangen, denn der 24-Jährige hatte unter seinem realen Namen gepostet und ist unter diesem in den sozialen Netzwerken zu finden. Der Eigentümer des Sportgeschäfts bat um eine Erklärung, warum der Oberösterreicher nicht zufrieden war und schrieb, dass er nichts gegen negative Bewertungen habe. Allerdings wolle sich das Unternehmen verbessern, deshalb wäre eine Stellungnahme hilfreich. Darauf reagierte der junge Mann nicht.

Der Anwalt kommt ins Spiel

Laut dem Unternehmer (er spricht auf einer Crowdfunding-Plattform von einem „Store mit Weltklasse-Service“) blieb ihm keine andere Wahl, als seinen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, den Kunden auszuforschen. Dies erfolgte über das zentrale Melderegister. Das geht rasch und kostet ein paar Euro. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Sportartikelhändler recherchiert haben soll, ob der Betreffende Kunde ist oder nicht. Nachdem offenbar keine Geschäftsbeziehung vorlag, wurde schließlich der Brief mit der Forderung von 1.200 Euro verschickt. Darin wurde mit einer Klage gedroht, sofern die Bewertung nicht gelöscht wird.

Beitrag in ORF Konkret

Dreh für den Konkret-Beitrag vor Ort in Oberösterreich (Foto: Markus Waibel)

Zu diesem Sachverhalt habe ich einen Beitrag gestaltet, der am 10.1.2018 um 18:30 Uhr in Konkret lief. Ich führte Interviews mit dem 24-Jährigen, der Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich, Ulrike Weiß, sowie dem Sportartikelhändler und dessen Anwalt. Der Unternehmer erlaubte uns auch im Laden selbst einige Aufnahmen machen, wobei er überwiegend im Online-Business tätig sei.

Der Empfänger des Briefes schildert in dem Bericht, dass er zwei Mal im Geschäft des Unternehmers gewesen sei und er mit der Beratung nicht zufrieden gewesen wäre. Einmal wollte er – nach eigenen Angaben – gemeinsam mit seinem Vater eine Kraftmaschine zum Preis von rund 1.000 Euro kaufen, was aber schließlich nicht geschehen sei.

Da der Oberösterreicher Google Maps auf seinem Smartphone verwendet, habe er nach einiger Zeit die Aufforderung des Suchmaschinenbetreibers bekommen, eine Bewertung abzugeben, denn seine Positionsdaten hätten auf einen Besuch vor Ort hingedeutet. Mit der 1-Stern-Beurteilung sei die Sache dann eigentlich erledigt gewesen.

Im Interview mit dem Unternehmer und seinem Anwalt wurde mir erklärt, dass zum ersten Mal überhaupt eine solche Klagsandrohung verschickt worden sei. Zum Zeitpunkt unseres Drehs am 5. Jänner 2018 hatte das Unternehmen übrigens 73 Bewertungen bei Google mit einem Schnitt von 4,4 von 5. Es gäbe zwar ein Modul in der Kaufabwicklung, das sporadisch zu einer Rezension auffordere, hieß es vom Geschäftseigentümer. Die meisten Beurteilungen kämen aber alleine durch die Kunden selbst zustande. Auf verschiedenen Portalen finden sich praktisch nur positive Meinungen über das Unternehmen.

Da der Betroffene seine Bewertung genauso kommentarlos gelöscht hatte, wie sie abgegeben worden war, konnte ich zwischen den Parteien vermitteln: Der Händler verzichtete auf weitere rechtliche Schritte, weil er „niemandem Schaden zufügen wolle“ und der junge Mann musste nichts bezahlen. Er lehnte jedoch eine Aussprache – wie vom Unternehmer gewünscht –  ab.

Die Ausstrahlung in ORF2

Unmittelbar nach unserer Sendung erfuhr ich, dass der Oberösterreicher seine Bewertung wieder online gestellt hatte. Da die Arbeiterkammer Oberösterreich – wie im Beitrag erwähnt – keinen Grund sah, dass eine Löschung der Beurteilung nötig sei, hatte sich der 24-Jährige offenbar umentschieden. Nun steht möglicherweise doch (wieder) eine Klage im Raum. Darauf hätte es der Betroffene übrigens ankommen lassen, erklärte er vor der Kamera.

Nach der ORF-Ausstrahlung erschienen zahlreichen Artikel und Postings in den sozialen Netzwerken. Die Bewertungen des Händlers veränderten sich sichtbar negativ. Mit Stichtag 16. Jänner 2017 hatte das Unternehmen bei Google rund 140 Rezensionen erhalten, die Zufriedenheit reduzierte sich auf 4,1 von 5. Am 17. Jänner 2017 zu Mittag waren über 200 Meinungsäußerungen online, die Bewertung lag bereits bei 3.9.

Und jetzt?

Ganz ohne Zweifel wirft dieser Fall die Grundsatzfrage auf, wo das Recht auf persönliche Meinungsäußerung endet und ein geschäftsschädigendes Handeln beginnt. Eines ist klar: Der Sportartikelhändler hat wohl nicht mit einem Shitstorm gerechnet. Unmittelbar nach der Konkret-Sendung nahm er seine Facebook-Seite offline. Und ich denke, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten noch nicht erledigt ist …

 

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