Schwere Geburt: Krankenkasse verweigert Zahlung für Rettungstransport

Soviel vorneweg: Der Fall ist gut ausgegangen: Schlussendlich hat der Sozialversicherungsträger die Kosten für den Transport der Mutter übernommen.

Hier ein YouTube-Video mit dem Bericht von damals:

Ein Streit um Transportkosten sorgte für Empörung: Nach der Geburt ihres Sohnes musste eine Mutter von Bregenz nach Feldkirch verlegt werden. Doch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) weigerte sich, die Kosten zu übernehmen.

Notfalltransport nach der Geburt

Der kleine Leon kam im Juni 2016 in Bregenz zur Welt. Kurz nach der Geburt erlitt er eine mangelhafte Sauerstoffversorgung und musste für eine Spezialbehandlung ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht werden. Auch seine Mutter, Jacqueline Sonneschmidt, wurde dorthin verlegt, um bei ihrem Kind zu sein.

Glücklicherweise erholte sich Leon rasch, und Mutter und Kind konnten bald das Krankenhaus verlassen. Doch kurze Zeit später erhielt Frau Sonneschmidt eine Rechnung des Roten Kreuzes über 226 Euro. Diese Kosten betrafen ihren Transport von Bregenz nach Feldkirch und zurück.

Krankenkasse verweigert Zahlung

Auf Nachfrage erfuhr Sonneschmidt, dass die VGKK die Transportkosten nicht übernimmt, da es sich um die sogenannte „Mutter zum Kind“-Regelung handelt, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt wird. Die Begründung: Es habe aus Sicht der VGKK keine medizinische Notwendigkeit für den Transport gegeben.

Arzt widerspricht Krankenkasse

Diese Einschätzung stieß beim behandelnden Arzt, Michael Rohde, auf Unverständnis. Er betonte im ORF-Interview, dass es sowohl medizinisch als auch psychologisch wichtig sei, Mutter und Kind direkt nach der Geburt zusammenzuführen.

„Natürlich kann man argumentieren, die Mutter hätte in Bregenz bleiben können, während das Kind in Feldkirch behandelt wird. Doch in dieser frühen Phase stellen Mutter und Kind eine Einheit dar, die man nicht trennen sollte“, so der Gynäkologe.

Anwalt kämpft für Entschädigung

Jacqueline Sonneschmidt wandte sich an einen Anwalt, um gegen die Entscheidung der VGKK vorzugehen. Ihr Anwalt, Robert Mäser, kritisierte die Haltung der Krankenkasse scharf:

„Nach deren Standpunkt hätte sich Frau Sonneschmidt selbst entlassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Begleitperson in das 35 Kilometer entfernte Krankenhaus fahren müssen, um bei ihrem Neugeborenen zu sein. Das ist aus humanitärer und praktischer Sicht unzumutbar.“

Klärung vor Gericht

Die VGKK wollte sich aufgrund des damals laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äußern.

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